Polizei kontrolliert Shisha-Bars in zwei Landkreisen

Am Freitagabend, 8. November, hat die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden gemeinsam mit den zuständigen Ordnungsämtern sowie dem Zoll in den späten Abendstunden insgesamt elf Shisha-Bars im Stadtgebiet von Hameln, Bad Pyrmont und Holzminden überprüft. Eine Shisha-Bar wurde bei dem Einsatz geräumt, gegen den Betreiber einer weiteren Bar ein Zwangsgeld verhängt. In einem Teil der kontrollierten Betriebe wurden zudem massive Verstöße gegen Steuervorschriften, gegen baurechtliche Vorschriften, Nichtraucherschutz, Jugendschutz und andere Vorschriften festgestellt.

Unterstützt wurden die Beamten bei ihrem Einsatz von Kollegen der Bereitschaftspolizei in Hannover. Eine erste großangelegte, unangemeldete Kontrolle hatte es im vergangenen Mai gegeben, bei der unter anderem diverse steuerrechtliche Verstöße festgestellt worden waren. Dabei waren Auflagen und Weisungen an die Betreiber der betroffenen Betriebe erteilt worden, deren Einhaltung es in weiteren, unangekündigten Kontrollen der Ordnungsämter, des Zolls und der Polizei zu überprüfen galt.

Ziel der Kontrollen war sowohl die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes sowie des Jugendschutzgesetzes. Darüber hinaus wurden mit Unterstützung der Feuerwehr Hameln auch die Kohlenmonoxid-Werte in den Aufenthalts- und Nebenräumen gemessen. Tatsächlich erleiden immer wieder Personen in Wasserpfeifenlokalen schwerste Kohlenmonoxid-Vergiftungen. Bei der Kontrolle im Mai musste der Betrieb in vier Shisha-Bar-Lokalen eingestellt werden, da die Kohlenmonoxid-Grenzwerte deutlich überschritten wurden.

Die Aufgaben des Zollamtes an diesem Abend waren nicht nur die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, sondern auch tabaksteuerrechtliche Angelegenheiten: In Deutschland dürfen Zigaretten und Rauchtabak nur in verschlossenen Verpackungen mit gültigen deutschen Steuerzeichen verkauft und gelagert werden. Eine Abgabe von Einzelportionen zum direkten Verzehr vor Ort ist damit grundsätzlich ausgeschlossen. Dies hat neben steuerrechtlichen vor allem auch gesundheitliche Gründe: Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) inhalieren Wasserpfeifenraucher bei nur einer Sitzung eine Rauchmenge von umgerechnet 80 Zigaretten. Illegaler Tabak beinhaltet oftmals Konservierungsstoffe, Aromen und/oder unhygienische Inhaltsstoffe, deren Wirkung auf den Konsumenten nicht bekannt sind.

Bei der Kontrolle am Freitagabend wurden unter anderem Verstöße gegen das Jugendschutz- sowie das Nichtraucherschutzgesetz festgestellt. Mehrere Kilo unversteuerter Tabak wurden sichergestellt. In Bad Pyrmont musste eine Shisha-Bar geräumt werden, nachdem dort eine Überschreitung des CO-Grenzwertes festgestellt wurde. Die Feuerwehr lüftete das Lokal, ehe ein hinzugezogener Notarzt sowohl die Gäste als auch die Angestellten untersuchte. Gesundheitliche Beeinträchtigungen konnte der Arzt nicht feststellen. Aus gefahrenabwehrenden Gründen wurde die Lokalität durch die Feuerwehr Bad Pyrmont für den Freitagabend geschlossen.

Aufgrund von baurechtlichen Verstößen wurde in Holzminden gegen den Betreiber einer Shisha-Bar ein Zwangsgeld erhoben. Der Betreiber hatte eine bei der Kontrolle im Mai auferlegte Auflage nicht erfüllt. Zudem wurden rund um die Lokale mehr als 40 Verkehrsverstöße, vornehmlich durch Falschparker, festgestellt und geahndet.

Wie bereits im Mai wurden bei der erneuten Kontrolle massive Verstöße gegen Steuervorschriften, gegen baurechtliche Vorschriften, Nichtraucherschutz, Jugendschutz und andere Vorschriften festgestellt. Dabei kann festgestellt werden, dass bei einigen Betreibern die Sensibilität bezüglich der Gesundheit der Gäste nicht ausreichend ausgeprägt ist.  Ein Umdenken beziehungsweise eine Sensibilisierung der Betreiber bezüglich  ihrer Verantwortung konnte nicht in jedem Fall festgestellt werden. In der Hälfte aller Lokale wurde der CO-Grenzwert überschritten. Da auch gegen Jugendschutzvorschriften verstoßen wurde, sollten sich sowohl erwachsene Besucher als auch Erziehungsberechtigte vorab darüber informieren, ob die Lokale insbesondere die Anforderungen an einen effektiven Gesundheitsschutz erfüllen.

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