Die Schonzeit ist vorbei: Seit dem 1. Oktober ist es wieder erlaubt, Gehölze wie Bäume, Sträucher oder Hecken auf Privatgrundstücken zurückzuschneiden. In einigen Fällen kann dabei jedoch eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Hameln notwendig sein. Die Untere Naturschutzbehörde muss laut Bundesnaturschutzgesetz informiert werden, sobald Eingriffe in Natur oder Landschaft vorgenommen werden, die den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen.
Ob ein Eingriff erheblich ist, entscheidet die Untere Naturschutzbehörde im Einzelfall. Ein Eingriff kann beispielsweise vorliegen bei Laub- und Nadelbäumen mit einem Stammumfang von mehr als 1,50 Metern (gemessen in einem Meter Höhe) oder bei Hecken ab einer Länge von 5 Metern und einer Höhe von 3 Metern. Auch wenn zwei oder mehr Bäume gefällt werden sollen, ist eine Genehmigung erforderlich.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass einige Bäume von Schutzgebietsverordnungen, Naturdenkmalverordnungen, Festsetzungen in Bebauungsplänen oder anderen gesetzlichen Regelungen geschützt sein könnten.
Die Rechtsgrundlage für diese Eingriffsregelung bildet eine Änderung im Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz, welche seit Januar 2022 in Kraft ist.
Bei Fragen und für Genehmigungen können Grundstückseigentümer die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Hameln kontaktieren: telefonisch unter 05151/202-1399 oder per E-Mail unter naturschutz@hameln.de.