Silvesterfeuerwerk auf dem Klüt verboten

Für viele Hamelerinnen und Hamelner ist es der Aussichtspunkt, um das neue Jahr zu begrüßen: die Klütspitze. Hamelns Hausberg ist schon lange einer der Hotspots, um mit einem phantastischen Blick ins neue Jahr zu starten. Allerdings ohne dabei eigene Pyrotechnik zu zünden. Auf dem Klüt herrscht absolutes Böllerverbot.

Das Waldgebiet rund um den Klüt liegt im Landschaftsschutzgebiet „Hamelner Forsten“. Wie der Name es schon sagt, dient das Landschaftsschutzgebiet dem Schutz der Natur - insbesondere dem Schutz von Boden, Wasser, Luft, Klima und den im Wald lebenden Pflanzen und Tieren. Böller, Raketen, Schussbatterien, Wunderkerzen – sie alle sind im Landschaftsschutzgebiet und damit auch an den beliebten Aussichtspunkten auf dem Klüt verboten.

Die Gründe liegen dabei klar auf der Hand: Durch das Abfeuern entsteht nicht nur eine beachtliche Menge Müll, der im Wald zurückgelassen wird, sondern auch die Tierwelt wird in einem erheblichen Maße gestört. Speziell Tiere in der Winterruhe wie Siebenschläfer und auch Fledermäuse werden aufgeschreckt. Durch die Unterbrechung ihrer Ruhe verlieren sie wertvolle Fettreserven, die sie eigentlich benötigen, um den Rest des Winters zu überstehen. Auch andere Tiere, die sich nicht in der Winterruhe befinden, werden durch das Silvesterfeuerwehr im Wald gestört und verängstigt. Zudem ist auch das Waldbrandrisiko, welches im Winter zwar gering ist, hier dennoch nicht außer Acht zu lassen. Im Zuge des Feuerwerkverbots im Landschaftsschutzgebiet erinnert die Stadtverwaltung daran, dass auf der Strecke zwischen dem Waldgasthaus Finkenborn und dem Klütturm ein absolutes Halteverbot herrscht.

Zusätzlich zum Böllerverbot auf dem Klüt weist die Stadtverwaltung wie jedes Jahr darauf hin, dass jegliches Silvesterfeuerwerk auch in den Hamelner Innenstadt und auch auf dem Werder nicht erlaubt ist. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Fachwerkhäusern ist gesetzlich verboten. In Hameln ist davon die gesamte Altstadt betroffen. Das Verbot gilt für den Bereich, der von Thiewall, Kastanienwall, Ostertorwall, Münsterwall und der Weser umschlossen wird. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.

Auch in den Hamelner Ortsteilen muss auf Feuerwerk verzichtet werden, wenn Fachwerkhäuser in der Nähe sind. Hier gilt, so die Verwaltung, ebenfalls ein erhöhtes Gefährdungspotenzial. Zudem sollte auch auf landwirtschaftliche Betriebe Rücksicht genommen werden.

Schon in der Vergangenheit war Silvesterfeuerwerk aus Gründen des Lärmschutzes in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen untersagt. Die „unmittelbare Nähe“ wird mit 200 Metern Luftlinie festgesetzt.

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