Silvesterfeuerwerk ist in der Altstadt tabu

In der Hamelner Altstadt muss auch zum bevorstehenden Jahreswechsel auf Böller und Raketen verzichtet werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Fachwerkhäusern ist gesetzlich verboten. In Hameln ist davon die gesamte Altstadt betroffen. „Im letzten Jahr haben sich alle an das Verbot gehalten, in der Altstadt war es ruhig“, lautet die Bilanz aus dem Rathaus. Daher hoffe man, dass sich die Bürgerinnen und Bürger auch in diesem Jahr vorbildlich verhalten.

Die Stadt weist darauf hin, dass auch in den Ortsteilen auf Feuerwerk verzichtet werden muss, wenn Fachwerkhäuser in der Nähe sind. „Hier gilt ebenfalls ein hohes Gefährdungspotenzial“, so die Verwaltung. Auch auf landwirtschaftliche Betriebe sollte Rücksicht genommen werden. Schon in der Vergangenheit war Silvesterfeuerwerk aus Gründen des Lärmschutzes in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen untersagt. 

Hintergrund der Vorschrift: In anderen Städten war es vermehrt zu Bränden infolge fehlgeleiteter Feuerwerkskörper gekommen. Auch für die Hamelner Altstadt besteht nach Einschätzung der Stadt eine erhebliche Brandgefahr. „Wir haben dort zu etwa 50 Prozent Fachwerkbauten“, heißt es aus dem Rathaus. Hinzu komme, dass in der Altstadt ein Haus direkt ans nächste angrenzt. Es sei also immer eine Brandausbreitung zu befürchten.

Das Verbot gilt für den Bereich, der von Thiewall, Kastanienwall, Ostertorwall, Münsterwall und der Weser umschlossen wird. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.

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