In der Hamelner Altstadt muss auch zum bevorstehenden Jahreswechsel auf Böller und Raketen verzichtet werden. Die Stadt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach es ganzjährig verboten ist, pyrotechnische Gegenstände abzubrennen. Das Verbot gilt für den Bereich, der von Thiewall, Kastanienwall, Ostertorwall, Münsterwall und der Weser umschlossen wird. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Hintergrund der Vorschrift: In anderen Städten ist es in der Vergangenheit vermehrt zu Bränden infolge fehlgeleiteter Feuerwerkskörper gekommen. Auch für die Hamelner Altstadt besteht nach Einschätzung der Stadt ein hohes Gefahrenpotenzial. „Wir haben dort zu etwa 50 Prozent Fachwerkbauten“, heißt es aus dem Rathaus. Hinzu komme, dass in der Altstadt ein Haus direkt an das nächste angrenzt. Es sei also immer eine schnelle Brandausbreitung mit unabsehbaren Folgen zu befürchten.
Beschränkungen gelten auch im übrigen Stadtgebiet einschließlich der Ortschaften: Hier greift eine Regelung aus dem Sprengstoffgesetz, nach der es verboten ist, Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden abzubrennen. Die „unmittelbare Nähe“ wird mit 200 Metern Luftlinie festgesetzt.
Und auch in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten ist Feuerwerk tabu. Grundlage sind hier die jeweiligen Naturschutz- und Landschaftsschutzverordnungen. Das Verbot umfasst auch den Bereich der Klütkuppe mit dem dort befindlichen Aussichtspunkt.