Stadt erlässt Maskenpflicht bei Versammlungen

Wer an Versammlungen unter freiem Himmel, ganz gleich ob angekündigt oder nicht, teilnimmt, muss ab sofort zwingend einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Stadt am Mittwoch veröffentlicht, sie tritt am Donnerstag, 6. Januar, in Kraft. Die Regelung gilt für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Versammlungsleiter und Ordner, die an einer Versammlung auf dem Gebiet der Stadt Hameln beteiligt sind.

Als geeigneter Mund-Nasen-Schutz gilt dabei eine FFP2- oder KN95-Atemschutzmaske. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Personen mit einer Maskenbefreiung. Diese ist gegenüber der Polizei vor Ort auf Verlangen durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung nachzuweisen. Auch Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von der Pflicht ausgenommen. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren dürfen zum Beispiel eine Stoffmaske oder andere geeignete Bedeckung tragen.

Die Stadt Hameln ist die zuständige untere Versammlungsbehörde für das Stadtgebiet und darf damit festlegen, unter welchen Bedingungen Versammlungen unter freiem Himmel abgehalten werden. Zuletzt hatten im Stadtgebiet angekündigte, aber auch vermehrt unangekündigte Versammlungen, sogenannte „Spaziergänge“, stattgefunden, bei denen die Maskenpflicht und auch die Abstandregeln häufig ignoriert wurden. Um dennoch in der aktuellen Infektionslage ein Mindestmaß an Infektionsschutz bei allen Versammlungen sicherzustellen, sah sich die Stadt gezwungen zu handeln. Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 15. Januar 2022.

Die vollständige Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt der Stadt Hameln veröffentlicht und ist unter www.hameln.de/amtsblatt abzurufen.

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