Seit Donnerstag, 28. Januar, 8 Uhr, können Niedersächsinnen und Niedersachsen, die 80 Jahre und älter sind, einen Impftermin vereinbaren oder sich auf eine Warteliste für einen Termin setzen lassen. Dies teilt das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mit.
Die Terminvereinbarungen können dabei auf zwei Wegen erfolgen:
- Zum einen können impfberechtigte Personen unter der Telefonnummer 0800 9988665 anrufen und dort telefonisch einen Termin buchen. An der Hotline sitzen insgesamt rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die AnruferInnen durch den Buchungsprozess führen. Hier besteht auch die Möglichkeit, sich auf die Warteliste setzen zu lassen.
- Zum anderen können unter der Internetadresse www.impfportal-niedersachsen.de eigenständig freie Termine gebucht werden, sofern diese zur Verfügung stehen. Hier wird es in einigen Tagen eine Warteliste geben.
Die Landesregierung bittet um Verständnis, dass sowohl die Hotline als auch die Internetseite einem großen Ansturm ausgesetzt sein werden. Die wenigen vorhandenen Termine werden aufgrund der geringen Mengen des verfügbaren Impfstoffs leider schnell vergeben sein. Insbesondere an der Hotline ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Es wird nicht genügend Impfstoff nach Deutschland und damit auch nach Niedersachsen geliefert. Deshalb können nicht alle Impfzentren jetzt sofort Termine anbieten. Die Zahl der vor Ort bereitgestellten Termine hängt zudem davon ab, wie weit die jeweiligen Impfzentren mit der Impfung der Bewohnerinnen und Bewohner der Alten- und Pflegeheime im eigenen Einzugsbereich sind. Wo noch nicht alle Einrichtungen von mobilen Teams aufgesucht werden konnten, müssen mindestens 50 Prozent der gelieferten Impfdosen weiterhin für diesen Bereich eingesetzt werden.
Das Land liefert im Laufe der nächsten Woche alle 31.590 für die Erstimpfung zur Verfügung stehenden Impfdosen aus, sodass zunächst also maximal rund 15.000 Termine in bis zu 30 der 50 Impfzentren angeboten werden können. Die Impfzentren tragen die vor Ort zur Verfügung stehenden Termine eigenständig in das Buchungssystem ein, die Vergabe erfolgt zentral über die Hotline und das Onlineportal des Landes. Es besteht für alle impfberechtigten Personen, die 80 Jahre und älter sind, die Möglichkeit, sich über die Hotline auch für diejenigen Impfzentren auf die Warteliste setzen zu lassen, die am Donnerstag noch keine Termine vergeben können.
Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann erklärt: „Allein zur Gruppe der impfberechtigten Personen über 80 gehören landesweit rund 550.000 Menschen. So lange Niedersachsen nicht regelmäßig deutlich mehr Impfstoff erhält, wird es leider nicht möglich sein, die Zahl der Termine schon kurzfristig deutlich zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass schnell weitere Impfstoffe zugelassen werden und wir mit den bereits zugelassenen kontinuierlich und verlässlich beliefert werden. Jede und jeder, der berechtigt ist und geimpft werden möchte, wird auch einen Termin erhalten. Die allermeisten allerdings nicht schon innerhalb der nächsten Tage. Die Erfahrungen der anderen Bundesländer zeigen uns, dass hier bei allen Impfberechtigten leider noch Geduld erforderlich ist. Dies gilt umso mehr für alle Bürgerinnen und Bürger, die derzeit noch nicht impfberechtigt sind. Wir bitten Sie ganz herzlich, zunächst darauf zu verzichten, sich um einen Termin zu bemühen. Sobald die nächste Gruppe der Impfberechtigten an der Reihe ist, werden wir Sie darüber umfassend informieren.“
Der Prozess der Terminbuchung läuft an der Hotline und im Internet vom Grundsatz her gleich ab. Am Telefon werden Anruferinnen und Anrufer von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin der Hotline durch die Anmeldung geführt:
- Es erfolgt zunächst eine Abfrage der Postleitzahl des Wohnorts der Impfberechtigten, damit ein Impfzentrum in der Nähe vorgeschlagen und ausgewählt werden kann. Es wird nur dann ein Impfzentrum genannt, wenn in der Region auch tatsächlich genug Impfstoff vorhanden ist und Termine vergeben werden können.
- Nur wenn tatsächlich ein Impftermin ausgewählt werden kann, werden die persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum) und die bevorzugte Kontaktmöglichkeit für die Terminbestätigung (E-Mail oder Brief, ggf. die Handynummer) abgefragt und aufgenommen.
- Wenn im regionalen Impfzentrum noch Termine zur Verfügung stehen, kann im nächsten Schritt ein Termin für die Erstimpfung gewählt werden. Der Termin für die unbedingt notwendige Zweitimpfung nach mindestens 21 Tagen wird dann automatisch festgelegt und reserviert. Die Uhrzeit des Zweittermins ist wählbar.
- Nach der anschließenden Bestätigung des Termins im Portal wird automatische eine Terminbestätigung versandt, je nach gewählter Kontaktmöglichkeit als E-Mail oder als Brief. Diese Terminbestätigung muss bitte unbedingt zum Termin mitgebracht werden. Sie enthält neben einem QR-Code für die Dokumentation im Impfzentrum auch eine Anfahrtsbeschreibung zum jeweiligen Impfzentrum und weitere Informationen.
- Wer seine Handynummer angeben möchte, kann zudem eine Terminerinnerung per SMS auf sein Telefon erhalten, dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Unter der Telefonnummer 0800 9988665 können sich impfberechtigte Personen, die 80 Jahre und älter sind und zunächst keinen Termin erhalten haben, auf eine Warteliste setzen lassen. Im Zuge der Vergabe der Wartelistenplätze werden ebenfalls das gewünschte Impfzentrum und die persönlichen Daten der Impfberechtigten abgefragt. Darüber hinaus kann angegeben werden, welche Wochentage für einen zukünftigen Termin grundsätzlich in Frage kämen. Sobald ein freier Termin im gewählten Impfzentrum an einem der gewählten Tage zur Verfügung steht und die Person auf der Warteliste an der Reihe ist, erhält sie beide Impftermine vor Ort fest zugewiesen. Die Benachrichtigung erfolgt auch hier über den gewünschten Kontaktweg per E-Mail oder Brief. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass es für jede Anruferin und jeden Anrufer ausreicht, an der Hotline einmal „durchzukommen“.
Ministerin Carola Reimann dazu: „In den nächsten Wochen werden wir diese Warteliste konsequent abarbeiten und nach und nach immer mehr Menschen impfen können. Dazu wird es regelmäßig neue Termine geben, die jenseits der Warteliste vergeben werden.“
Vorgesehen ist dabei ein Verhältnis von zwei Dritteln des jeweils zur Verfügung stehenden Impfstoffs pro Impfzentrum für Personen auf der Warteliste und zu einem Drittel für die direkte Vergabe von neuen Terminen. Die Impfzentren speisen die bei ihnen verfügbaren Termine sukzessive in das Buchungssystem ein.
Impfberechtigte Personen, die nicht zur Gruppe der Personen gehören, die 80 Jahre und älter sind, also insbesondere die Beschäftigten von ambulanten Pflegediensten, können dann ab der nächsten Woche ebenfalls einen der verfügbaren Impftermine buchen. Nachdem die mobilen Teams alle Personen in den Alten- und Pflegeheimen geimpft haben, wird es darüber hinaus auch für die Beschäftigten der ambulanten Pflegedienste separate Impfangebote geben. Entsprechende Absprachen erfolgen dann zwischen den Impfzentren und den ambulanten Pflegediensten vor Ort.
Im Anhang dieser Mitteilung finden Sie eine Grafik zum Ablauf der Terminvergabe sowie eine Liste aller Impfzentren, die vom Land bis zum 5. Februar mit Impfstoff für die Erstimpfungen beliefert werden. Die darauffolgenden Lieferungen werden den Impfzentren zu Beginn der nächsten Woche angekündigt, sobald zweifelsfrei feststeht, dass Niedersachsen, die 58.500 angekündigten Impfdosen für die 6. KW auch tatsächlich erhält.
Alle Informationenzur Corona-Schutzimpfung im Landkreis Hameln-Pyrmont finden Sie online auf der Internetseite des Landkreises.
Eine übersichtliche Grafik zum Ablauf bei der Terminvereinbarung stellen wir Ihnen hier zum Download bereit.