Verwaltungsgericht lehnt Antrag gegen Waffenverbot ab

Vor dem Hintergrund des tödlichen Attentats auf dem Solinger Stadtfests am vergangenen Wochenende hatte die Stadt Hameln am Mittwoch, 28. August, eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der das Mitführen und Benutzen von Waffen auf dem Pflasterfest verboten ist. Gegen dieses Waffenverbot hatte ein Mann aus Westensee in Schleswig-Holstein noch am selben Tag einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Hannover gestellt und gefordert, die Verfügung umgehend aufzuheben.

Das Gericht lehnte den Antrag am Donnerstagnachmittag ab. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Der Antragsteller hatte „offenbare Unrichtigkeiten“ in „etlichen Formulierungen“ festgestellt. So sei beispielsweise die Kurzfristigkeit der Verfügung nicht ausreichend begründet und die Form der Veröffentlichung nicht rechtskonform. Zudem sah der Antragsteller „Unklarheiten der Begrifflichkeiten“, die Gegenstände, die unter das Waffenverbot fielen, seien nicht genau genug definiert.

In seiner Begründung stellt das Verwaltungsgericht fest, dass die „Anordnung der sofortigen Vollziehung […] schriftlich und einzelfallbezogen begründet“ ist. Nur ein für sofort vollziehbar erklärtes Verbot von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen auf dem Pflasterfest der Stadt Hameln sei geeignet, effektiv der Gefahr von empfindlichen Rechtsverletzungen der Allgemeinheit zu begegnen, heißt es in der Begründung weiter. Auch die Art der Bekanntmachung erachtet das Gericht als „überobligatorisch korrekt“. Formale Mängel habe man nicht feststellen können.

Auf dem Pflasterfest, das am Freitag beginnt, dürfen laut Allgemeinverfügung im Bereich der Altstadt keine gefährlichen Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art mitgeführt und benutzt werden. Die Liste der gefährlichen Gegenstände, die nicht zugelassen sind, wurde u. a. um Feuerwaffen aller Art, Feuerwerkskörper, Elektroschockgeräte, Bogen, Armbrüste, Pfeile, Schleudern, Katapulte, Reizgas, Pfeffersprays, Tränengas, Baseballschläger und Schlagstöcke erweitert. Zudem erleichtert die Allgemeinverfügung sogenannte „anlassbezogene Kontrollen“ durch die Polizei, die die Zahl der eingesetzten Kräfte am Wochenende aufstocken wird. Auch die Hameln Marketing und Tourismus GmbH (HMT) als Veranstalterin will mehr Security-Kräfte einsetzen. Eine konkrete Gefahr oder eine Gefahrenerhöhung für das Pflasterfest besteht nicht.

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