Die letzte Heizperiode ist gerade erst vorbei – und schon sollte man wieder an den nächsten Winter denken. Zumindest an die Überprüfung von Heizöl- und Dieseltankanlagen. Die Untere Wasserbehörde wird in den kommenden Wochen alle Betreiber solcher Anlagen auffordern, ihre Heizöl- und Dieseltanks von einem Sachverständigen überprüfen zu lassen. Aktuell werden Betroffene in Klein Berkel angeschrieben. Weitere Ortsteile und das Stadtgebiet folgen in nächster Zeit. Hintergrund sind die immensen Gefahren, die von schadhaften Tanks ausgehen.
Nicht alle Bürger, die eine Ölheizung betreiben, erhalten Post aus dem Rathaus. Betroffen sind nur oberirdische Heizöl- und Dieseltankanlagen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1000 Litern. Diese sind vor der ersten Inbetriebnahme oder nach wesentlichen Änderungen ohnehin von einem Sachverständigen zu überprüfen. 2014 wurde festgelegt, dass diese Prüfpflicht auch für bereits bestehende Anlagen gilt, die noch nie von einem Sachverständigen begutachtet wurden. Von ihnen geht ebenso eine potenzielle Gefährdung für Gewässer aus.
Wer von der Unteren Wasserbehörde aufgefordert wird, seine Tankanlage überprüfen zu lassen, erhält eine Liste mit zugelassenen Sachverständigen. Wurde die Anlage überprüft, erhalten sowohl der Betreiber als auch die Behörde einen abschließenden Prüfbericht. Die Bewertungsskala innerhalb des Berichts reicht dabei von „ohne Mängel“ bis „gefährliche Mängel“, wobei „gefährliche Mängel“ eine sofortige Außerbetriebnahme der Anlage zur Folge hat. Die Untere Wasserbehörde bittet Anwohnerinnen und Anwohner darum, sich gegebenenfalls untereinander abzusprechen. Dies erleichtere den Sachverständigen die Terminfindung.
Heizölanlagen, die nicht mehr genutzt werden, bei denen eine Befüllung aber theoretisch möglich wäre, gelten als „in Betrieb“ – auch sie müssen überprüft und eingestuft werden. Wer seine Anlage also nicht mehr nutzt, sollte sie professionell stilllegen lassen, lautet die Empfehlung der Unteren Wasserbehörde. Auch dafür gibt es entsprechende Fachbetriebe. Bei der Stilllegung werden unter anderem die Leitungen vom Tank getrennt und verschlossen, damit sie nicht aus Versehen genutzt werden können. Der beauftragte Fachbetrieb stellt dem Betreiber der Anlage dann eine Bescheinigung über die Stilllegung aus, die zugleich auch als Nachweis gegenüber der Unteren Wasserbehörde dient.