Anpassung der Maskenpflicht im ÖPNV

Bei einer anhaltenden Sieben-Tage-Inzidenz über 100 greift ab sofort die „Corona-Notbremse“. Für Fahrgäste in den öffentlichen Verkehrsmitteln bedeutet dies, dass an den Haltestellen und in den Fahrzeugen ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich eine FFP2- oder vergleichbare Maske getragen werden muss. Medizinische oder OP-Masken sind dann für Fahrgäste nicht mehr zugelassen.

Der Landkreis Hameln-Pyrmont, welcher sich bereits im Laufe der Woche selbst zur Hochinzidenzkommune erklärt hatte, erfüllt aktuell die Maßgaben für die Corona-Notbremse. Somit gilt bis auf weiteres in den Bussen und an den Haltestellen der Öffis, dass Fahrgäste ab dem 7. Geburtstag eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen müssen. Hiervon ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie Fahrgäste, die ein Attest über deren Befreiung der Tragepflicht vorweisen können. Des Weiteren gilt diese Pflicht nicht für gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren, sowie für ihre Begleitpersonen.

Die Corona-Notbremse sowie die sich daraus ergebenen Maßnahmen werden aufgehoben, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen den Wert von 100 unterschreitet. Fahrgäste werden gebeten, sich diesbezüglich regelmäßig auf www.oeffis.de über Aktualisierungen zu informieren.

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