Appell an Himmelfahrts-Wanderer

Viele Menschen nutzen den 30. Mai alljährlich für gemeinsame Wanderungen. Denn an diesem Tag feiern die meisten Wanderer nicht nur Christi Himmelfahrt, sondern traditionsgemäß auch Vatertag. Die Stadt Hameln und die zuständigen Sicherheitsbehörden wünschen allen Wanderfreunden in erster Linie natürlich einen tollen Tag.

Neben friedlichen Wanderern sind jedoch auch immer öfter größere Wandergruppen junger Menschen unterwegs, die in erheblichem Maße Alkohol konsumieren. Gemeinsam appellieren Stadt und Polizei daher an die Teilnehmer dieser „Massenwanderungen der Jugendlichen“, auf Alkohol-Exzesse zu verzichten. Polizei und Verwaltung werden am 30. Mai präsent sein.

Wie schon am 1. Mai hat die Stadt Hameln auch für die „Massenwanderungen“ am Vatertag ein Glasverbot ausgesprochen, da von Glasbehältnissen häufig Unfallgefahren ausgehen. Verwaltung und Polizei sprechen hier aus Erfahrung: In den Vorjahren blieben nach den Wanderungen zahlreiche zerbrochene Glasflaschen zurück.

Die Mitnahme von Glasflaschen bei den „Massenwanderungen der Jugendlichen“ ist daher strikt untersagt. Die Behörden werden auf Probleme dieser Art reagieren und nach Bedarf vor Ort Mitnahmeverbote aussprechen und gegebenenfalls Glasflaschen sicherstellen und vernichten. Wenn nötig, werden bei den Jugendlichen Taschenkontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und des „Glasverbotes“ vorgenommen. Außerdem bitten Stadtverwaltung und Polizei darum, dass Müll, der während der Wanderung anfällt, nicht in der freien Natur entsorgt wird.

Die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden weist aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Jahren zudem darauf hin, dass das Betreten und Feiern auf Flächen oder an Gewässern und Teichen, die sich in Privatbesitz befinden, nicht erlaubt ist. Denn ohne die Zustimmung des Eigentümers ist dies sogar Hausfriedensbruch. Eigentümer haben in diesem Jahr im Vorfeld signalisiert, dass Strafanträge gestellt werden. Die Polizei stellt dabei sicher, dass die Identität von Straftätern festgestellt wird und entsprechende Strafverfahren eingeleitet werden.

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