Europawahl im Mai: Brief statt Karte

Am 26. Mai haben alle Bürger Europas die Wahl – dafür bekommen alle Wahlberechtigten in den kommenden Tagen Post der Verwaltung. Erstmals ist die Wahlbenachrichtigung keine Karte, sondern ein Brief. Die Briefwahl beginnt am 29. April im Bürgeramt.

Der Countdown läuft: Am 26. Mai sind rund 43.000 Hamelner Wählerinnen und Wähler zur Wahl des Europäischen Parlaments aufgerufen. Bei der Stadt Hameln gehen die Vorbereitungen hierzu in die heiße Phase. Die Wahlbenachrichtigungen werden in den nächsten Tagen verschickt. Besonderheit hierbei: Es handelt sich erstmalig nicht um Postkarten, sondern um Wahlbenachrichtigungsbriefe. Die Briefe sind mit der Aufschrift „Wahlbenachrichtigung“ gekennzeichnet.

Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, in welchem Wahllokal die Wahlberechtigten am Tag der Wahl ihre Stimme abgeben können. Wer allerdings am Wahltag nicht in sein Wahllokal gehen möchte oder kann, hat die Möglichkeit, an der Briefwahl teilzunehmen. Das ist ganz einfach: Wählerinnen und Wähler können die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens ausfüllen – Familienname, Vornamen, Geburtstag, Anschrift und Unterschrift nicht vergessen – und an die Stadt Hameln zurückschicken. Sollte das Wahlbenachrichtigungsschreiben verloren gegangen sein, genügt auch ein formloser, aber schriftlicher Antrag oder eine E-Mail. Angegeben werden muss Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und die vollständige Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).

Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich. Ab 23. April kann der Wahlschein auch wieder online über die Homepage der Stadt beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen gehen dann per Post an die Heimatadresse und können kostenfrei an das Wahlbüro beim Landkreis Hameln-Pyrmont gesendet werden. Bürgerinnen und Bürger, die bis Ende April keine Wahlbenachrichtigung erhalten, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, sollten sich telefonisch im Wahlbüro melden.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,  seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ebenfalls wahlberechtigt sind die im Ausland lebenden Deutschen und die in Hameln lebenden EU-Bürger. Diese müssen allerdings im Wahlbüro einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Auch Bürgerinnen und Bürger ohne festen Wohnsitz, aber mit gewöhnlichem Aufenthalt in Hameln müssen die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Diese Anträge können bis zum 5. Mai gestellt werden.

Im Wählerverzeichnis der Stadt Hameln sind automatisch alle Wahlberechtigten aufgenommen, die am Stichtag 14. April in Hameln gemeldet waren. Wahlberechtigte, die sich nach dem 14. April in Hameln angemeldet haben, bleiben an ihrem alten Wohnort wahlberechtigt, können aber im Bürgeramt oder im Wahlbüro der Stadt Hameln bis zum 5. Mai die Aufnahme in das Hamelner Wählerverzeichnis beantragen. Umzüge innerhalb Hamelns bleiben unberücksichtigt.

Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich abholen oder gleich vor Ort wählen möchte, hat hierzu ab Montag, 29. April, bis einschließlich Freitag, 24. Mai, in der Cafeteria der Stadt Hameln – Rathaus, Erdgeschoss, im Verbindungstrakt zum Hochhaus – Gelegenheit.

Es gelten die Öffnungszeiten des Rathauses und des Bürgeramtes:

Montag und Dienstag, von 8 bis 15 Uhr,

Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr, Freitag, 24. Mai bis 18 Uhr,

Donnerstag von 8 bis 17:30 Uhr

und am ersten Samstag im Monat, am 4. Mai, von 9 bis 12 Uhr.

Das Wahlteam ist unter 05151/202-1646 (Herr Schröder) und 05151/202-1568 (Frau Manzau) erreichbar oder per Mail an wahlen@hameln.de.

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