Wieder da: Fahrscheinpflicht bei den Öffis

Die vorderen Türen in den Bussen der Öffis bleiben zurzeit grund­sätzlich geschlossen, die ersten beiden Sitzreihen sind abgesperrt. Somit ist in den Fahrzeugen kein Fahrscheinverkauf möglich. Nachdem auch viele Vorverkaufsstellen aufgrund behördlicher Anordnung ihre Öffnungszeiten anpassen bzw. sogar schließen mussten, war kein flächendeckender verlässlicher Fahrscheinverkauf mehr gewährleistet. Die Fahrscheinpflicht wurde daher ab dem 18. März ausgesetzt. Dies ändert sich ab dem 20. April jedoch: In Absprache mit dem Landkreis Hameln-Pyrmont als Aufgabenträger wurde beschlossen, alternative Möglichkeiten des Fahrscheinverkaufs anzubieten.

So ist es ab dem 9. April möglich, den gewünschten Fahrschein telefonisch in der Mobilitätszentrale Weserbergland unter 05151/788988 oder online unter www.oeffis.de/fahrscheinbestellung zu ordern. Erhältlich sind Einzelfahrscheine (Gültigkeit beträgt einen Tag), Wochen- und  Monatskarten für Jedermann und Schüler/Auszubildende sowie das Weserbahn-Kombiticket und das Niedersachsen-Ticket. Der Mindestbestellwert liegt bei 10,00 €. Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung oder dem Online-Bezahldienst PayPal, die Fahrscheine werden nach dem Geldeingang auf dem Postweg verschickt. Hierbei ist zu beachten, dass der Vorgang einige Tage in Anspruch nehmen wird. Wir bitten die Fahrgäste daher, bereits eine Woche im Voraus ihre Bestellung zu tätigen. Ab dem 14. April wird auch der übliche Fahrscheinverkauf in den noch geöffneten Vorverkaufsstellen wieder möglich sein. Weitere Informationen hierzu sind auf www.oeffis.de hinterlegt.

Die Öffis weisen ausdrücklich darauf hin, dass ab Montag, 20. April, wieder die Fahrscheinpflicht gilt und somit die für die Beförderung festgesetzten Beförderungsentgelte zu entrichten sind. Öffi-Abonnenten denken bitte an das Mitführen der gültigen Wertmarke, Schüler müssen ab diesem Zeitpunkt wieder die SSZK vorweisen können. Aufgrund der Kulanzregelung vom 18. März bitten wir zu beachten, dass Monatskarten mit dem aufgedruckten Gültigkeitsende zwischen dem 18. März und dem 17. April automatisch einen weiteren Monat gültig sind. Ein manuelles Ändern des Gültigkeitsdatums ist nicht zulässig, die Monatskarten werden vom Fahrscheinprüfdienst nur in der Originalfassung akzeptiert. Fahrgäste, die ohne einen gültigen Fahrschein angetroffen werden, haben das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro zu entrichten.

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