Ansprechpartner für alle Medien

Als eine der größten Städte im Weserbergland ist Hameln natürlich auch immer wieder Bestandteil der Presse. Regelmäßig gibt die Stadt Einschätzungen und Auskünfte zu den verschiedensten Themen ab. In Hameln müssen Pressevertreter dabei abwägen, ob ihre Anfrage eher in Richtung von Verwaltungsaufgaben geht oder sich auf touristische Inhalte bezieht.

Je nachdem gibt es in der Stadt nämlich unterschiedliche Ansprechpartner. Alle Fragen rund um die Verwaltung, ihre Aufgaben, Ausrichtungen und Ideen gehen an die Pressestelle des Rathauses. Zum Beispiel Fragen nach Schulangelegenheiten, Einwohnerzahlen und Baumaßnahmen. Alle Fragen, die sich um touristische Inhalte drehen, sind an die Pressestelle der Hameln Marketing und Tourismus GmbH (HMT) zu richten. Dazu zählen zum Beispiel Fragen zum Weihnachtsmarkt, zum Pflasterfest und zum Musical Rats. Die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie rechts.

Bitte beachten Sie: Diese Ansprechpartner bearbeiten nur Presseanfragen. Bürgerinnen und Bürger können Anregungen und Kritik an anderen Stellen weitergeben.

 

  • Anträge können weiterhin gestellt werden

    Soforthilfe für Kultur, Sport und Soziales

    Für viele Einrichtungen bedeutet das: Vereinsaustritte, gekündigte Kooperationsverträge, fehlende Mieteinnahmen. Bereits im Mai nahm die Stadt Hameln - nach einem ersten Soforthilfeprogramm für kleine…

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  • Hier muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden

    Seit Samstag: Maskenpflicht in Hameln

    Die Allgemeinverfügung des Landkreises Hameln-Pyrmont trat am Samstag, 31. Oktober, in Kraft und ist hier zu finden. 

    Demnach muss jede Person an folgenden Orten in der Öffentlichkeit unter freiem Hi…

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  • Stadt startet Beratungsoffensive

    Wie Betriebe durch die Krise kommen

    „Wir wollen den Betrieben den Weg zu Förderprogrammen des Bundes und des Landes aufzeigen und sie bei der Antragsstellung beraten, um die Folgen des erneuten Lockdowns zu mildern“, formuliert Griese …

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  • Freizeit- und Amateursport untersagt

    Stadt sperrt alle Sportstätten

    Die Sperrung gilt darüber hinaus auch für die Ausübung des Individualsports in und auf städtischen Sporthallen und Sportplätzen.

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