Seit dem 28. Oktober ist der Landkreis Hameln-Pyrmont "rot" - das heißt, er ist offiziell als Risikogebiet ausgewiesen. Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen sieht vor, dass die jeweils zuständige Kommune eine Allgemeinverfügung erlassen kann, in der die genauen Straßen und Plätze benannt sind, in denen eine Mund-Nasen-Bedeckung unter freiem Himmel getragen werden muss.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Hameln-Pyrmont trat am Samstag, 31. Oktober, in Kraft und ist hier zu finden.
Demnach muss jede Person an folgenden Orten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen:
- Fußgängerzone in der Innenstadt
- City-Busbahnhof "an der Pfortmühle"
- Bahnhofplatz
- Bahnhofstraße
- Deisterstraße (beginnend im Bereich der Einmündung koppenstraße bis zur Einmündung Lohstraße)
Unter diesem Link können Sie eine Karte abrufen, auf der die entsprechenden Bereiche gekennzeichnet sind.