Seit Freitag, 16. April, übersteigt die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Hameln-Pyrmont den Wert von 100 Fällen pro 100.000 Einwohner. Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat daher eine Allgemeinverfügung erlassen, welche vorsieht, dass die Kitas ab dem 22. April in das bereits bekannte Szenario C (Notbetreuung) wechseln. Ab wann wieder in das Szenario B (eingeschränkter Betrieb) gewechselt werden kann, gibt der Landkreis Hameln-Pyrmont in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen bekannt.
Einen Platz in der Notbetreuung können die Kinder nach den bekannten Kriterien der Landesverordnung des Landes Niedersachsen erhalten. Der Stundenumfang der Betreuung richtet sich nach den tatsächlichen Notwendigkeiten sowie den personellen Ressourcen und räumlichen Möglichkeiten in der jeweiligen Kita. Es besteht kein Anspruch auf eine Betreuung. Wer einen Platz in der Notbetreuung benötigt, muss sich an seine jeweilige Kita-Leitung wenden.
Gemäß der Gebührensatzung der Stadt Hameln erfolgt eine Erstattung der Gebühren, wenn aufgrund einer behördlich angeordneten Schließung eine Betreuung für mindestens fünf aufeinander folgende Betreuungstage nicht möglich ist. Die Erstattung erfolgt auf schriftlichen Antrag rückwirkend ab dem ersten Schließtag, sofern eine angebotene Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wurde. Die Erstattung berechnet sich nach der Höhe des jeweils maßgeblichen Tagessatzes gemessen an der zu diesem Zeitpunkt zu entrichtenden Jahresgebühr (1/240).
Gern stellen wir den offiziellen Elternbrief der Stadt Hameln "Informationen zur Umsetzung der Allgemeinverfügung des Landkreises Hameln-Pyrmont in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Hameln" zum Download bereit.