Sie sind grün, blühen, duften – und sind aus genau diesem Grund eine gute Alternative zu Zaun oder Mauer: Hecken, Bäume und Gebüsche umgeben viele Grundstücke und Siedlungen als Sichtschutz und grüne Begrenzung. Im Frühling und Sommer kann man den Gehölzen buchstäblich beim Wachsen zusehen und sie benötigen viel Pflege. Doch: Hierbei muss der Arten- und Naturschutz berücksichtigt werden.
Denn die Pflanzen sehen nicht nur schön aus, sondern dienen einer Vielzahl von Arten als Nistplatz und Lebensraum. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Hameln aus aktuellem Anlass hin.
Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September verboten, „Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, Gebüsche, sogenannte lebende Zäune und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen“ – so ist es in § 39 Abs. 5 BNatSchG formuliert. Zur Heckenschere dürfen Anwohnerinnen und Anwohner in dieser Zeit nur greifen, um schonende Form- und Pflegeschnitte durchzuführen und den jährlichen Zuwachs zu beseitigen. Auch diese sollten in der Hauptbrutzeit der Vögel (Mitte März bis Mitte Juli) jedoch möglichst vermieden werden.
Alle in Europa lebenden Vogelarten und Fledermäuse zählen zu den besonders geschützten Arten, ihre Brut-, Fortpflanzungs- und Ruhestätten müssen geschützt werden – und zwar ganzjährig, nicht nur zwischen März und September. Bei jedem Eingriff in einen möglichen Lebensraum muss deshalb zuvor geprüft werden, ob Tiere oder Brutstätten betroffen wären – dies gilt beispielsweise auch für Schwalbennester an Hausfassaden, Spechthöhlen in Baumstämmen oder von Fledermäusen genutzte Baumhöhlen. „Auch wenn diese nicht das ganze Jahr über bewohnt werden, so werden sie doch jedes Jahr wieder genutzt und stehen damit unter besonderem Schutz“, sagt Werner Beeke von der Untere Naturschutzbehörde der Stadt Hameln. Bei Fragen zum Artenschutz hilft er unter naturschutz@hameln.de oder 05151/202-1471 weiter.