Wie in den Vorjahren muss auch in diesem Jahr in der Hamelner Altstadt wieder auf Böller und Raketen verzichtet werden – das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von brandgefährdeten Gebäuden (unter anderem von Fachwerkhäusern) ist gesetzlich verboten, in Hameln ist davon die gesamte Altstadt betroffen. Zu groß ist das Risiko für die vielen historischen Gebäude, die direkt aneinandergrenzen.
Das Verbot gilt für den gesamten Bereich, der von Thiewall, Kastanienwall, Ostertorwall, Münsterwall und der Weser umschlossen wird. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Das Verbot in der Hamelner Altstadt gilt unverändert, auch wenn das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das in der Corona-Verordnung festgeschriebene Feuerwerksverbot außer Kraft gesetzt hat. Die Stadt bittet daher alle Einwohner, in der Kernstadt und in den Ortsteilen, den Einsatz von Feuerwerk und Pyrotechnik in der Silvesternacht zu überdenken. Nicht nur, wenn Fachwerkhäuser, Kirchen, Krankenhäuser, Tankstellen, Kinder- oder Altersheime in der Nähe sind, sondern generell – der Um- und Tierwelt zuliebe.
Die entsprechende Allgemeinverfügung lesen Sie hier.